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Kurzzeitpflege

Zur Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen im Wohn- und Pflegeheim aufgenommen. Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Den pflegenden Angehörigen bietet die Kurzzeitpflege eine zeitlich begrenzte Entlastung.
Die Dauer des Aufenhalts ist laut Gesetz geregelt.

Die Aufnahmeanträge für die Kurzzeitpflege werden direkt an die Verwaltung der Heime gestellt.

Zu den Aufnahmenaträgen