Das gesetzesvertretende Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 regelt die Verpflichtungen der öffentlichen Verwaltungen auf dem Gebiet der Veröffentlichungen, der Transparenz und der Verarbeitung von Informationen.
Die Transparenz ist ein wichtiges Instrument der gesellschaftlichen Kontrolle über die Verwaltungstätigkeit, mit dem Ziel, die Einhaltung der Prinzipien der Unparteilichkeit und guten Führung der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen. Sie besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Zugang zu den Informationen über die Organisation und die Dienste der Verwaltung zu gewähren, sowie die Beziehungen untereinander zu verbessern.
Gemäß Art. 9, Absatz 1 des genannten Dekretes muss auf der Startseite der institutionellen Webseiten ein Bereich namens "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden, damit die veröffentlichten Daten für alle zugänglich sind.