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Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

 

Außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) mit ausschließlichen Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes über die Spendensammlung zur Unterstützung der Maßnahmen gegen den epidemioligischen Notstand durch Covid-19, sofern Spenden eingegangen sind (Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020)

 

Die Körperschaft hat keine Kompetenz in diesem Bereich