Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
Außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) mit ausschließlichen Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes über die Spendensammlung zur Unterstützung der Maßnahmen gegen den epidemioligischen Notstand durch Covid-19, sofern Spenden eingegangen sind (Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020)
Die Körperschaft hat keine Kompetenz in diesem Bereich