Zur Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Personen im Wohn- und Pflegeheim aufgenommen. Sie umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Den pflegenden Angehörigen bietet die Kurzzeitpflege eine zeitlich begrenzte Entlastung. Die Aufnahmeanträge für die Kurzzeitpflege werden direkt an die Verwaltung der Heime gestellt. |
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