Veröffentlichung im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich
Direktor: Müller Werner
- Lebenslauf
- Ernennungsakte
- Erklärung zum Nicht-Bestehen von Ursachen der Nchterteilbarkeit und/oder Unvereinbarkeit (08.01.2024)
- Erklärung zum Nicht-Bestehen von Ursachen der Nichterteilbarkeit und/oder Unvereinbarkeit (11.01.2023)
- Erklärung zum Nicht-Bestehen von Ursachen der Nichterteilbarkeit und/oder Unvereinbarkeit (14.02.2022)
- Erklärung zum Nicht-Bestehen von Ursachen der Nichterteilbarkeit und/oder Unvereinbarkeit
- Erklärung Nichterteilbarkeit/Unvereinbarkeit 2021
- Erklärung Nichterteilbarkeit/Unvereinbarkeit 2020
- Erklärung Nichterteilbarkeit/Unvereinbarkeit 2019
- Jahresbruttogehalt 2023
- Jahresbruttogehalt 2022
- Jahresbruttogehalt 2021
- Jahresbruttogehalt 2020
- Jahresbruttogehalt 2019
Veröffentlichung im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich
Veröffentlichung im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 10 vom 29.10.2014 nicht erforderlich
keine Daten verfügbar
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 gemäß Artikel 47 Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.
Pflegedienstleitung: Gruber Elisabeth
- Lebenslauf
Hauswirtschaftsleitung: Ferrarse Daniel
- Lebenslauf
Die Körperschaft ist nicht verpflichtet die Daten zum jährlichen Konto des Personals im Sinne des Artikels 60, Absatz 2 des GvD. 165/2001 mitzuteilen.
Die Körperschaft ist nicht verpflichtet die Daten zum jährlichen Konto des Personals im Sinne des Artikels 60, Absatz 2 des GvD. 165/2001 mitzuteilen.
Veröffentlichung der Fehlzeiten des Personals
Verband der Seniorenwohnheime Südtirols
Associazione delle Residenze per Anziani
Die nationalen Kollektivverträge werden nicht angewandt. Es sind keine Fonds für dezentrale Abkommen vorgesehen.
Dem Betrieb fehlt ein unabhängiges Bewertungsorgan oder eine andere ähnliche Struktur, denen von Artikel 14 des
GvD Nr. 150/2009 vorgesehene Kompetenzen zugewiesen sind.